Kletterwand |
Bei Kletterwandanlagen wird zwischen Vorstiegskletterwänden und Boulderwänden unterschieden.
Mindestbreite:1,5 m pro Route(wettbewerbstaugliche Routen müssen mindestens 3,0 m breit angelegt werden)
Die Höhe richtet sich nach den Gegebenheiten. Mindeststückzahl an Griffen: 10 Stück pro m².
Vorstiegskletterwände werden immer mit Seilsicherung beklettert.
Die Sicherung beim Bouldern erfolgt durch Matten nach der EN 12503.
Die Matten müssen mindestens 0,3m dick und über den gesamten Absprungbereich fugenlos verlegt werden.
Mindeststückzahl an Griffen: 20 Stück pro m².
Der Boden im Bereich der Kletterwände muss mit rutschfestem Material ausgelegt werden.
Um einen dauerhaft sicheren Betrieb der Kletterwandanlagen zu gewährleisten sollen die absturzgefährdeten Bauteile wie Unterkonstruktion, Beplankungsplatten und Sicherungspunkte außer zur Standardbefestigung auch mit einem zweiten unabhängigem Sicherungssystem gesichert werden.
Besonders im Bereich der schwer zugänglichen Unterkonstruktionsbereiche hat es sich bewährt, alle Bauteile an eine oder mehrere Sicherungsketten oder Seilverbindungen aufzufädeln.
Die Lasten können so unabhängig vom Regeltragsystem in die tragende Dachstruktur oder das Mauerwerk abgeleitet werden.
Ein solches System wurde von uns entwickelt und patentiert.
Durch dieses System verringert sich der Wartungsaufwand der Kletteranlage erheblich.
Alle Kletterwände müssen vor der ersten Inbetriebnahme durch den TÜV geprüft und abgenommen werden.
Eine jährliche Wartung und Überprüfung der Anlage ist entsprechend der Herstellerrichtlinien verpflichtend.
Die Wartungen dürfen nur von befugten Personen durchgeführt werden.