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Alle Sporthallenausbauten müssen zumindest der Ballwurfsicherheit nach DIN 18032 entsprechen.

 

In Griffhöhe müssen die Platten- oder Bauteilefugen kleiner als 8 mm sein.

Nur in Ausnahmefällen sind Fugen größer als 25 mm und kleiner 100 mm zulässig.

 

Alle Hallenstirnwände (ausgehend von der Spielrichtung) müssen nach den Richtlinien der DIN 58125 und GUV kraftabbauend lt. DIN 18032 und völlig ebenflächig ausgebildet werden.

 

Prallwände, die alle Anforderungen erfüllen, sind in nachfolgenden Materialien lieferbar:

 

Flächenelastische Prallwände aus:

 

Holz z.B.: Multiplexmaterial, Massivholzplatten oder auch furnierte bzw. beschichtete MDF Materialien.

Glas z.B.: ESG 10 mm oder VSG aus 2* ESG 5 mm

 

 

Punktelastische Prallwände aus:

 

Textil z.B.: Nadelfilz, Velour, gewebte Teppichoberflächen oder Kunstleder

 

Die Verkleidungen werden mit flächenschwingenden Unterkonstruktionen vor das Mauerwerk oder die Tragkonstruktionen versetzt.

Konstruktionstiefe ab ca. 80 mm, ideal sind 100 mm.

Bei einer Tiefe von 100 mm können auch Spielschienen oder Revisionskästen flächenbündig in die Wand

integriert werden. Um Sprossenwände flächenbündig in die Wand zu integrieren ist eine Tiefe von 240+50mm nötig.

 

 

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