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Sportgeräte

 

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Kletterstangen

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Leiter

Leiter

 

Der Einbau, die Verankerung und Sicherheitsabstände der Sportgeräte werden in der DIN 18032-6 geregelt.


Grundsätzlich dürfen jeweils 5m beidseits der Sporthallenlängsachse keine Einbauturngeräte situiert werden.
Für Ballspiele soll eine ausreichend große Wandfläche in der Sporthalle ohne Turngeräteeinbauten vorgesehen werden.

 

Die Montage der Turngeräte erfolgt in zwei Etappen


Vormontage, muss vor dem Verlegen des Sportbodens und der Prallwand erfolgen. Es werden dabei alle Bodenhülsen und Unterkonstruktionen für Wand- und Deckengeräte versetzt.


Endmontage, erfolgt nach Fertigstellung der Wand- und Bodenflächen.
Für die Erstinbetriebnahme der elektrisch betriebenen Geräte sind technische Abnahmen zwingend vorgeschrieben.


Um die Geräteausstattung sicher unterzubringen sind folgende Punkte zu beachten


Berücksichtigung der Einbautiefe von Wandeinbaugeräten
Die Oberfläche der Sporthallenwände ist nach DIN 18032 eben und glatt auszuführen, es müssen daher alle Turngeräte bei Nichtverwendung mit Drehtüren oder Schutzmatten abgedeckt bzw. hochgezogen werden. Folgende Mindestwandaufbautiefen sind erforderlich:
Klettertaue, Spielschienen oder ähnliches 100mm
Sprossenwände, Gitterleiter, Kletterstangenanlage, Rolleiter- und Kletterwandanlagen 320mm (ohne Türe 240 mm)

 

Einbauhöhen bei Deckengeräten beachten
Wichtig ist es auch die Einbauhöhe der Turngeräte zu berücksichtigen, um die Nutzung der Sporthalle durch zu niedere lichte Raumhöhen (Standard ist min. 7,0 m) zu beeinträchtigen.

Zu beachten ist, dass Ringanlagen auf einen Pendelpunkt von 5,5 m über dem Fußboden zu beturnen sind. Wenn die Raumhöhe 7,0m beträgt müssen diese mit einer Absenkeinrichtung ausgeführt werden


Fundamentköcher für Bodenhülsen vorbereiten
Für im Fußboden einsteckbare Säulen sind für folgende Turngeräte Aussparungen vorzusehen:

Handball, Volleyball, Badminton, Steckbarren, Rollleiter, Steck- Versenk- und Spannreck, Stufenbarren, Tennispfosten und schwenkbare Sprossenwände.

Die Öffnungen der Bodenaussparungen sollen einen Mindestdurchmesser von 250 mm haben.
Für das Versenkreck muss der Mindestdurchmesser 350 mm betragen.
Die Aussparungen müssen bis auf eine Tiefe von 500 mm unter die fertige Fußbodenoberfläche reichen.

 

Befestigungsg für Wandgeräte
Die Befestigungsgründe müssen eine sichere dauerhafte Verankerung der Turngeräte ermöglichen. Bei porösem Mauerwerk ist zu prüfen, ob die Befestigung durch das Mauerwerk erfolgen kann.
Wenn Turngeräte vor Fensteranlagen eingebaut werden ist ggf. auf die Öffnungsmöglichkeit der Flügel für Reinigung oder Belüftung zu achten.
Bei Kletterwandanlagen müssen sehr hohe Lasten in die Wände eingeleitet werden, es ist daher wichtig auf eine ausreichende Tragfähigkeit der Wände zu achten.


Deckenträger für die Montagelasten der Turngeräte auslegen
Bei der Planung von deckenmontierten Turngeräten sind bei der Tragwerksplanung Vorkehrungen für die Befestigung der Geräte zu treffen. Bei der Montage der Turngeräte an Stahlbetonträgerelementen hat es sich bewährt bereits bei der Trägerherstellung Halfenprofile einzubetonieren.


Stromversorgungen für elektrisch absenkbare Geräte
Die Motorantriebe haben meist einen Anschlusswert höchstens 0,5 kW 230 V.

Für Wartungsarbeiten ist es günstig, wenn die Zuleitung über 5-polige CEStecker am Motor angeschlossen wird (dadurch kann die Anlage bei Wartungen einfach vom Netz getrennt werden).

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